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- Ein Objekt soll entweder für das Fehlermanagement oder für das
Konfigurationsmanagement relevant sein.
- Es werden nur solche Objekte betrachtet, die durch Mißbrauch nur begrenzten
Schaden verursachen. Dieser Punkt spiegelt die Tatsache wieder, daß dem
Managementprotokoll Sicherheitsmängel zugrundeliegen.
- Es wird ein praktischer Nutzen gefordert.
- Es wurde festgeschrieben, um redundante Variablen zu vermeiden, daß ein Objekt
nicht von bereits existierenden Objekten abgeleitet werden kann.
- In der MIB-1 gab es noch ein weiteres Kriterium: Es wurde eine Obergrenze für
die Objektanzahl (maximal 100 Objekte) festgelegt. Bei der Erstellung der MIB-2 wurde dieser Punkt
bereits nicht mehr berücksichtigt.
- Implementierungsspezifische Objekte (zum Beispiel für BSD-Unix) wurden
ausgeschlossen.
- Es wurde berücksichtigt, daß kritische Codeteile nicht mit der Definition von
Objekten zusätzlich belastet werden. Die allgemeine Richtlinie lautet: ein Zähler
pro kritischem Codeteil pro Schicht.
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