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Falls der Nutzer eines Angebots im Internet eindeutig festgestellt werden
kann, so kann für die angebotenen Dienste eine Abdeckung der Kosten verlangt
werden. Dazu ist unbedingt entweder eine Klassifizierung der abzurechnenden
Dienste nach der Art der Dokumente oder nach der Menge der übertragenen Bytes
erforderlich. So ist eine Zuordnung von festgelegten Preisen zu den
entsprechenden Dokumenten notwendig oder zu der Anzahl der übertragenen
Bytes. Bei der Abrechnung nach der Art des Dokuments ist speziell der Typ oder
die Endung der Datei wichtig, die übertragen wurde (z.B. gif, Audio- oder
Video-Daten).
Folgende Informationen können aus der AccessLog-Datei speziell über
den abzurechnenden Dienst durch gezielte Abfrage ausgelesen werden:
- eventuell Name des Benutzers, der auf das Angebot zugreift
- wie viele Dateien wurden an den Benutzer übertragen?
- welche Art der Dateien wurden übertragen?
- Anzahl der insgesamt übertragenen Dateien einer bestimmten Art
- wie viele Bytes wurden übertragen?
- Festlegung des Preises pro übertragenem Byte
- Festlegung des Preises pro Art der übertragenen Datei
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