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Wie in jeder Architektur für verteilte Systeme müssen auch für die
verteilte Anwendung Management die grundlegenden
Interaktionsprinzipien und die ausgetauschte Information festgelegt
werden. Managementarchitekturen müssen deshalb u.a. die folgenden
Bereiche abdecken:
- Zu Managementzwecken auszutauschende Information: Wie
in der Einleitung erwähnt, wird derzeit zur Spezifikation
der Information der objektorientierte Ansatz favorisiert. Es muß
also ein Beschreibungsrahmen für die zu definierenden
Managementobjekte festgelegt werden. Dabei ist grundsätzlich zu
entscheiden, ob und wie weit dieser Rahmen bereits speziell auf das
Management oder sogar auf spezifische Managementbereiche
zugeschnitten wird oder eher allgemein gehalten werden soll
(Abschnitt 2.3).
- Kommunikationsprotokoll: Bei der Festlegung eines
Managementprotokolls, die ja in verteilter Umgebung offensichtlich
nötig ist, ist grundsätzlich die Entscheidung zu treffen, ob für
die beim Management auftretenden Kommunikationsvorgänge (Abfragen
von Information über Ressourcen, Austausch von Steuerinformation,
(asynchrone) Ereignismeldungen) ein komplett neues Protokoll
definiert werden soll, für das dann natürlich eigene
Protokollinstanzen zu implementieren sind. Alternativ dazu könnten
auch vorhandene Mechanismen und Protokolle (z.B. RPCs etc.)
angepaßt werden, indem z.B. die ausgetauschte
(Protokoll-)Information verfeinert und mit einer speziellen Semantik
versehen wird. Im RPC-Beispiel würde sich dies z.B. auf die
aufrufbaren Prozeduren und deren Semantik beziehen (Abschnitt 2.4).
- Infrastruktur-Dienste: Neben den reinen
Kommunikationsdiensten sind noch weitere Dienste zu definieren, die
für deren effektive und effiziente Nutzung unbedingt notwendig
sind. Darunter fallen z.B. Dienste für die Namensverwaltung und
für das Ereignismanagement. Solche Dienstdefinitionen können, da
sie bei hinreichend genauer Spezifikation ja in verschiedenen
Systemen realisiert werden können, auch die Skalierbarkeit des
Managements verbessern. Dies gilt z.B. für Überwachungsdienste,
die bei Bedarf delegiert werden können (Abschnitt 2.5).
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