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5.2 Erzwungenes Vertrauen durch Einbettungsbeziehungen
Betrachtet man die Einbettungsbeziehungen der Entitäten
Endsystem, Agentensystem und Agenteninstanz in Abb.
5.2, so fällt die hierarchische Einbettung der
Entitäten ineinander auf.
Abbildung 5.2:
Einbettungsbeziehung
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Ein Endsystem bzw. das darauf ablaufende Betriebssystem stellt die
Ausführungsumgebung für Agentensysteme dar. Diese werden unter der
absoluten Kontrolle des Endsystems ausgeführt. Völlig äquivalent ist
die Beziehung zwischen Agentensystem und Agenteninstanzen gestaltet.
Die Folge dieser Einbettungsbeziehungen ist, daß eine Komponente,
die komplett unter der Kontrolle einer anderen ausgeführt wird, dieser
vertrauen muß. Konkret:
- Ein Agentensystem muß seinem Endsystem vertrauen.
- Eine Agenteninstanz muß seinem Agentensystem vertrauen.
Dies bedeutet, daß von Seiten der Agenteninstanzen/Agentensysteme
Fragen, wie
- Wird ein(e) Agenteninstanz/Agentensystem vom
Agentensystem/Endsystem korrekt ausgeführt?
- Wird ein(e) Agenteninstanz/Agentensystem nicht vorzeitig
terminiert?
- Wird eine Agenteninstanz auf das angeforderte Agentensystem
wunschgemäß migriert?
nahezu unbeantwortet bleiben müssen. Zwar gibt es Versuche
(beispielsweise in [SaTs 98], [Vign 98a], [Hohl 98]) diese Problematik
zumindest eingeschränkt zu lösen, da diese sich aber noch in einem
frühen Stadium der Entwicklung befinden, sollen sie hier nicht weiter betrachtet
werden.
Demnach werden im weiteren Verlauf keine Sicherungsmaßnahmen
betrachtet, die von einer eingebetteten Entität ergriffen werden und
sich gegen jene Entität richten, die die eigene Laufzeitumgebung
bereitstellt. Konkret gelten die folgenden uneingeschränkten
Vertrauensbeziehungen:
- Ein Agentensystem vertraut ``seinem'' Endsystem.
- Eine Agenteninstanz vertraut ``ihrem'' Agentensystem.
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