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5.2 Erzwungenes Vertrauen durch Einbettungsbeziehungen

Betrachtet man die Einbettungsbeziehungen der Entitäten Endsystem, Agentensystem und Agenteninstanz in Abb. 5.2, so fällt die hierarchische Einbettung der Entitäten ineinander auf.

Abbildung 5.2: Einbettungsbeziehung
\includegraphics {containment}

Ein Endsystem bzw. das darauf ablaufende Betriebssystem stellt die Ausführungsumgebung für Agentensysteme dar. Diese werden unter der absoluten Kontrolle des Endsystems ausgeführt. Völlig äquivalent ist die Beziehung zwischen Agentensystem und Agenteninstanzen gestaltet.

Die Folge dieser Einbettungsbeziehungen ist, daß eine Komponente, die komplett unter der Kontrolle einer anderen ausgeführt wird, dieser vertrauen muß. Konkret:

Dies bedeutet, daß von Seiten der Agenteninstanzen/Agentensysteme Fragen, wie

nahezu unbeantwortet bleiben müssen. Zwar gibt es Versuche (beispielsweise in [SaTs 98], [Vign 98a], [Hohl 98]) diese Problematik zumindest eingeschränkt zu lösen, da diese sich aber noch in einem frühen Stadium der Entwicklung befinden, sollen sie hier nicht weiter betrachtet werden.


Demnach werden im weiteren Verlauf keine Sicherungsmaßnahmen betrachtet, die von einer eingebetteten Entität ergriffen werden und sich gegen jene Entität richten, die die eigene Laufzeitumgebung bereitstellt. Konkret gelten die folgenden uneingeschränkten Vertrauensbeziehungen:


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