Die Benutzeroberfläche, über die ein Dienstnutzer typischerweise auf den Anwendungsdienst zugreift, kann entweder Teil des Clients sein, also im Verantwortungsbereich des Dienstnehmers liegen oder aber einen Teil des Anwendungsdienst es darstellen. Als Client benötigt der Dienstnutzer dann nur die entsprechenden Rechensysteme sowie unter Umständen bestimmte Software wie z.B. einen Webbrowser. Dem entsprechend kann den Dienstzugangspunkt somit entweder die Aufrufschnittstelle zwischen Client und eigentlicher Anwendung oder aber die Oberfläche selbst darstellen.
Da die Dienstimplementierung für den Dienstnehmer mit Ausnahme des
Dienstzugangspunktes vollständig transparent ist, ergeben sich
darüber hinaus keine weiteren Unterschiede zum allgemeinen Dienstmodell.
Abbildung stellt die beschriebene Situation noch einmal grafisch
dar.