Die Überwachung der Service-Level ist eine von der DeTeSystem als
Leistungsanbieter durchzuführende Tätigkeit. Es besteht die
vertragliche Verpflichtung (s. Abschnitt 2.2),
die Einhaltung der vereinbarten Dienstgüte permanent in sogenannten
Reports darzulegen.
Aus dieser Perspektive betrachtet stellt eine Architektur, die solche
Betriebsparameter mißt, keine Sonderleistung für den Kunden dar und
die mit der Erbringung dieser Leistung verbundenen Kosten können folglich
nicht auf den Dienstnehmer umgelegt werden. Kosten für die Planung,
Umsetzung und Betrieb einer solchen Lösung müssen durch die
DeTeSystem getragen werden.
Bei der Vielzahl der Händlerlokationen ist es somit aus
betriebswirtschaftlichen Gründen unverzichtbar, daß die Agenten
bestehende Verbindungen nutzen, und nicht bei Bedarf regelmäßig
eigene aufbauen.